{"id":15694,"date":"2023-05-08T09:35:13","date_gmt":"2023-05-08T07:35:13","guid":{"rendered":"https:\/\/5890t.lcn.eu\/agb\/"},"modified":"2023-05-08T09:35:13","modified_gmt":"2023-05-08T07:35:13","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.lcn.eu\/en\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"15694\" class=\"elementor elementor-15694 elementor-11610\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-7de58d5 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"7de58d5\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-1e69980\" data-id=\"1e69980\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-6db7f24 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"6db7f24\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-55e1790 elementor-widget-divider--view-line elementor-widget elementor-widget-divider\" data-id=\"55e1790\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"divider.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-divider\">\n\t\t\t<span class=\"elementor-divider-separator\">\n\t\t\t\t\t\t<\/span>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-9a38254 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"9a38254\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h3>\u00a7 1 Geltungsbereich, Form<\/h3><div>(1) F\u00fcr den zwischen Ihnen als K\u00e4ufer und uns als Verk\u00e4ufer abgeschlossenen Kaufvertrag\u00a0\u00fcber die Lieferung von Waren gelten die nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen \u00a0(AVB).<\/div><div>(2) Die AVB gelten insbesondere f\u00fcr Vertr\u00e4ge \u00fcber den Verkauf und\/oder die Lieferung \u00a0beweglicher Sachen (\u201eWare\u201c), ohne R\u00fccksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder \u00a0bei Zulieferern einkaufen (\u00a7\u00a7 433, 650 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die\u00a0AVB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des K\u00e4ufers g\u00fcltigen bzw. jedenfalls in der ihm\u00a0zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch f\u00fcr gleichartige\u00a0k\u00fcnftige Vertr\u00e4ge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen m\u00fcssten.<\/div><div>(3) Unsere AVB gelten ausschlie\u00dflich. Abweichende, entgegenstehende oder erg\u00e4nzende \u00a0Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des K\u00e4ufers werden nur dann und insoweit\u00a0Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdr\u00fccklich zugestimmt haben. Dieses\u00a0Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis\u00a0der AGB des K\u00e4ufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausf\u00fchren.<\/div><div>(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem K\u00e4ufer (einschlie\u00dflich \u00a0Nebenabreden, Erg\u00e4nzungen und \u00c4nderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB.\u00a0F\u00fcr den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein\u00a0schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Best\u00e4tigung ma\u00dfgebend.<\/div><div>(5) Rechtserhebliche Erkl\u00e4rungen und Anzeigen des K\u00e4ufers in Bezug auf den Vertrag (z. B.\u00a0Fristsetzung, M\u00e4ngelanzeige, R\u00fccktritt oder Minderung), sind schriftlich, d. h. in Schrift- oder\u00a0Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere\u00a0Nachweise insbesondere bei Zweifeln \u00fcber die Legitimation des Erkl\u00e4renden bleiben\u00a0unber\u00fchrt.<\/div><div>(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende \u00a0Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften,\u00a0soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abge\u00e4ndert oder ausdr\u00fccklich ausgeschlossen\u00a0werden.<\/div><h3>\u00a7 2 Vertragsschluss<\/h3><div>(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem \u00a0K\u00e4ufer Kataloge, technische Dokumentationen (zB Zeichnungen, Pl\u00e4ne, Berechnungen,\u00a0Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder\u00a0Unterlagen \u2013 auch in elektronischer Form \u2013 \u00fcberlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und\u00a0Urheberrechte vorbehalten.<\/div><div>(2) Die Bestellung der Ware durch den K\u00e4ufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern \u00a0sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot\u00a0innerhalb von 7 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.<\/div><div>(3) Die Annahme kann entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbest\u00e4tigung) oder durch \u00a0Auslieferung der Ware an den K\u00e4ufer erkl\u00e4rt werden.<\/div><h3>\u00a7 3 Lieferfrist und Lieferverzug<\/h3><div>(1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung \u00a0angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, betr\u00e4gt die Lieferfrist unverbindlich ca. 2 Wochen\u00a0ab Vertragsschluss.<\/div><div>(2) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gr\u00fcnden, die wir nicht zu vertreten haben, nicht \u00a0einhalten k\u00f6nnen (Nichtverf\u00fcgbarkeit der Leistung), werden wir den K\u00e4ufer hier\u00fcber\u00a0unverz\u00fcglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist\u00a0die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verf\u00fcgbar, sind wir berechtigt, ganz\u00a0oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des K\u00e4ufers\u00a0werden wir unverz\u00fcglich erstatten. Als Fall der Nichtverf\u00fcgbarkeit der Leistung in diesem\u00a0Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer,\u00a0wenn wir ein kongruentes Deckungsgesch\u00e4ft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren\u00a0Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet\u00a0sind.<\/div><div>(3) Vorbehaltlich der Einschr\u00e4nkungen nach nachfolgendem \u00a7\u00a7 7, 8 haften wir gegen\u00fcber \u00a0einem Verbraucher im \u00dcbrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn es sich bei dem\u00a0Vertrag um ein Fixgesch\u00e4ft handelt, oder Sie infolge eines Lieferverzuges, den wir zu vertreten\u00a0haben, berechtigt sind, sich auf den Fortfall Ihres Interesses an der Vertragserf\u00fcllung zu\u00a0berufen.<\/div><div>(4) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern Ihnen dies \u00a0zumutbar ist.<\/div><div>(5) Der Eintritt unseres Lieferverzuges bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In\u00a0jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den K\u00e4ufer erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug,\u00a0so kann der K\u00e4ufer pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die\u00a0Schadenspauschale betr\u00e4gt f\u00fcr jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des\u00a0Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch h\u00f6chstens 5% des Lieferwerts der versp\u00e4tet\u00a0gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem K\u00e4ufer gar kein Schaden\u00a0oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.<\/div><div>(6) Die Rechte des K\u00e4ufers gem. \u00a7 8 dieser AVB und unsere gesetzlichen Rechte, \u00a0insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unm\u00f6glichkeit oder\u00a0Unzumutbarkeit der Leistung und\/oder Nacherf\u00fcllung), bleiben unber\u00fchrt.<\/div><h3>\u00a7 4 Lieferung, Gefahr\u00fcbergang, Abnahme, Annahmeverzug<\/h3><div>(1) Unsere Liefertermine oder Lieferfristen sind ausschlie\u00dflich unverbindliche Angaben, es \u00a0sei denn, diese sind zwischen Ihnen und uns ausdr\u00fccklich als verbindlich vereinbart worden.\u00a0\u00a0Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Lieferung und eine etwaige\u00a0Nacherf\u00fcllung ist. Auf Verlangen und Kosten des K\u00e4ufers wird die Ware an einen anderen\u00a0Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind\u00a0wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg,\u00a0Verpackung) selbst zu bestimmen.<\/div><div>(2) Sie k\u00f6nnen uns vier Wochen nach \u00dcberschreitung eines unverbindlichen Liefertermins \u00a0oder einer unverbindlichen Lieferfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu\u00a0liefern. Falls wir einen ausdr\u00fccklich als verbindlich vereinbarten Liefertermin oder eine\u00a0ausdr\u00fccklich als verbindlich vereinbarte Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir\u00a0aus einem anderen Grund in Verzug geraten, so m\u00fcssen Sie uns eine angemessene Nachfrist\u00a0zur Bewirkung unserer Leistung setzen. Wenn wir diese Nachfrist fruchtlos verstreichen\u00a0lassen, so sind Sie berechtigt, vom Kaufvertrag zur\u00fcckzutreten.<\/div><div>(3) Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware geht \u00a0sp\u00e4testens mit der \u00dcbergabe auf den K\u00e4ufer \u00fcber. Beim Versendungskauf geht jedoch die\u00a0Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware sowie die\u00a0Verz\u00f6gerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtf\u00fchrer\u00a0oder der sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt \u00fcber. Beim\u00a0Versendungskauf gegen\u00fcber Verbrauchern gilt dies nur, wenn der K\u00e4ufer den Spediteur, den\u00a0Frachtf\u00fchrer oder die sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt\u00a0mit der Ausf\u00fchrung beauftragt hat und der Unternehmer dem K\u00e4ufer diese Person oder\u00a0Anstalt nicht zuvor benannt hat. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese f\u00fcr den\u00a0Gefahr\u00fcbergang ma\u00dfgebend. Auch im \u00dcbrigen gelten f\u00fcr eine vereinbarte Abnahme die\u00a0gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der \u00dcbergabe bzw.\u00a0Abnahme steht es gleich, wenn der K\u00e4ufer im Verzug der Annahme ist.<\/div><div>(4) Kommt der K\u00e4ufer in Annahmeverzug, unterl\u00e4sst er eine Mitwirkungshandlung oder \u00a0verz\u00f6gert sich unsere Lieferung aus anderen, vom K\u00e4ufer zu vertretenden Gr\u00fcnden, so sind\u00a0wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschlie\u00dflich Mehraufwendungen\u00a0(z. B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierf\u00fcr berechnen wir eine pauschale Entsch\u00e4digung\u00a0iHv 5 EUR pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. \u2013 mangels einer Lieferfrist \u2013\u00a0mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Dies gilt nicht gegen\u00fcber Verbrauchern.<\/div><div>(5) Der Nachweis eines h\u00f6heren Schadens und unsere gesetzlichen Anspr\u00fcche (insbesondere \u00a0Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entsch\u00e4digung, K\u00fcndigung) bleiben unber\u00fchrt;\u00a0die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldanspr\u00fcche anzurechnen. Dem K\u00e4ufer bleibt der\u00a0Nachweis gestattet, dass uns \u00fcberhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als\u00a0vorstehende Pauschale entstanden ist.<\/div><h3>\u00a7 5 Preise und Zahlungsbedingungen<\/h3><div>(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des \u00a0Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher\u00a0 Umsatzsteuer.\u00a0Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen jedoch nur enthalten, wenn hier\u00fcber eine\u00a0gesonderte Vereinbarung mit Ihnen getroffen worden ist.<\/div><div>(2) Beim Versendungskauf (\u00a7 4 Abs. 1) tr\u00e4gt der K\u00e4ufer die Transportkosten ab Lager und die \u00a0Kosten einer ggf. vom K\u00e4ufer gew\u00fcnschten Transportversicherung. Etwaige Z\u00f6lle, Geb\u00fchren,\u00a0Steuern und sonstige \u00f6ffentliche Abgaben tr\u00e4gt der K\u00e4ufer.<\/div><div>(3) Der Kaufpreis ist f\u00e4llig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung \u00a0und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden\u00a0Gesch\u00e4ftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen\u00a0Vorkasse durchzuf\u00fchren. Einen entsprechenden Vorbehalt erkl\u00e4ren wir sp\u00e4testens mit der\u00a0Auftragsbest\u00e4tigung.<\/div><div>(4) Geraten Sie mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen \u00a0in H\u00f6he von 5% \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz der Europ\u00e4ischen Zentralbank (EZB) zu\u00a0verlangen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens\u00a0vor. Gegen\u00fcber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufm\u00e4nnischen F\u00e4lligkeitszins\u00a0(\u00a7 353 HGB) bestehen.<\/div><div>(5) Dem K\u00e4ufer stehen Aufrechnungs- oder Zur\u00fcckbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein \u00a0Anspruch rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder unbestritten ist. Zur Aufrechnung gegen unsere\u00a0Anspr\u00fcche ist der K\u00e4ufer auch berechtigt, wenn er M\u00e4ngelr\u00fcgen oder Gegenanspr\u00fcche aus\u00a0demselben Kaufvertrag geltend machen. Als K\u00e4ufer darf er ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht nur\u00a0dann aus\u00fcben, wenn der Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.<\/div><div>(6) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z. B. durch Antrag auf Er\u00f6ffnung eines \u00a0Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde\u00a0Leistungsf\u00e4higkeit des K\u00e4ufers gef\u00e4hrdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften\u00a0zur Leistungsverweigerung und \u2013 gegebenenfalls nach Fristsetzung \u2013 zum R\u00fccktritt vom\u00a0Vertrag berechtigt (\u00a7 321 BGB). Bei Vertr\u00e4gen \u00fcber die Herstellung unvertretbarer Sachen\u00a0(Einzelanfertigungen) k\u00f6nnen wir den R\u00fccktritt sofort erkl\u00e4ren; die gesetzlichen Regelungen\u00a0\u00fcber die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unber\u00fchrt.<\/div><h3>\u00a7 6 Eigentumsvorbehalt<\/h3><div>(1) Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller unserer gegenw\u00e4rtigen und k\u00fcnftigen Forderungen \u00a0aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung (gesicherte Forderungen)\u00a0behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.<\/div><div>(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren d\u00fcrfen vor vollst\u00e4ndiger Bezahlung der \u00a0gesicherten Forderungen weder an Dritte verpf\u00e4ndet, noch zur Sicherheit \u00fcbereignet werden.\u00a0\u00a0Der K\u00e4ufer hat uns unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf\u00a0Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z. B. Pf\u00e4ndungen)\u00a0auf die uns geh\u00f6renden Waren erfolgen.<\/div><div>(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des K\u00e4ufers, insbesondere bei Nichtzahlung des f\u00e4lligen \u00a0Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag\u00a0zur\u00fcckzutreten oder\/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen.\u00a0Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erkl\u00e4rung des R\u00fccktritts; wir sind\u00a0vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den R\u00fccktritt\u00a0vorzubehalten. Zahlt der K\u00e4ufer den f\u00e4lligen Kaufpreis nicht, d\u00fcrfen wir diese Rechte nur\u00a0geltend machen, wenn wir dem K\u00e4ufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung\u00a0gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich\u00a0ist.<\/div><div>(4) Der K\u00e4ufer ist bis auf Widerruf gem\u00e4\u00df unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt \u00a0stehenden Waren im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang weiter zu ver\u00e4u\u00dfern und\/oder zu\u00a0verarbeiten. In diesem Fall gelten erg\u00e4nzend die nachfolgenden Bestimmungen.<\/div><div>(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder \u00a0Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als\u00a0Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren\u00a0Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verh\u00e4ltnis der\u00a0Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im \u00dcbrigen gilt f\u00fcr\u00a0das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie f\u00fcr die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.<\/div><div>(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen \u00a0gegen Dritte tritt der K\u00e4ufer schon jetzt insgesamt bzw. in H\u00f6he unseres etwaigen\u00a0Miteigentumsanteils gem\u00e4\u00df vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die\u00a0Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des K\u00e4ufers gelten auch in Ansehung der\u00a0abgetretenen Forderungen.<\/div><div>(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der K\u00e4ufer neben uns erm\u00e4chtigt. Wir verpflichten \u00a0uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns\u00a0gegen\u00fcber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsf\u00e4higkeit vorliegt und wir den\u00a0Eigentumsvorbehalt nicht durch Aus\u00fcbung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend machen. Ist dies\u00a0aber der Fall, so k\u00f6nnen wir verlangen, dass der K\u00e4ufer uns die abgetretenen Forderungen und\u00a0deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die\u00a0dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.\u00a0Au\u00dferdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des K\u00e4ufers zur weiteren\u00a0Ver\u00e4u\u00dferung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu\u00a0widerrufen.<\/div><div>(d) \u00dcbersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, \u00a0werden wir auf Verlangen des K\u00e4ufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.<\/div><h3>\u00a7 7 M\u00e4ngelanspr\u00fcche des K\u00e4ufers<\/h3><div>(1) F\u00fcr die Rechte des K\u00e4ufers bei Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln (einschlie\u00dflich Falsch- und \u00a0Minderlieferung sowie unsachgem\u00e4\u00dfer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten\u00a0die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Bei einem\u00a0Handelsgesch\u00e4ft unber\u00fchrt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der\u00a0unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat\u00a0(Lieferantenregress gem. \u00a7\u00a7 478 BGB). Anspr\u00fcche aus Lieferantenregress sind\u00a0ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den K\u00e4ufer oder einen anderen\u00a0Unternehmer, z. B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.<\/div><div>(2) Grundlage unserer M\u00e4ngelhaftung ist vor allem die \u00fcber die Beschaffenheit der Ware \u00a0getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung \u00fcber die Beschaffenheit der Ware gelten alle\u00a0Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind\u00a0oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt\u00a0des Vertragsschlusses \u00f6ffentlich bekannt gemacht waren.<\/div><div>(3) Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu \u00a0beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (\u00a7 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). F\u00fcr \u00f6ffentliche\u00a0\u00c4u\u00dferungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (zB Werbeaussagen), auf die uns der\u00a0K\u00e4ufer nicht als f\u00fcr ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, \u00fcbernehmen wir jedoch keine\u00a0Haftung.<\/div><div>(4) Wir haften grunds\u00e4tzlich nicht f\u00fcr M\u00e4ngel, die der K\u00e4ufer bei Vertragsschluss kennt oder \u00a0grob fahrl\u00e4ssig nicht kennt (\u00a7 442 BGB). Bei Handelsk\u00e4ufen setzen die M\u00e4ngelanspr\u00fcche des K\u00e4ufers weiterhin voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und R\u00fcgepflichten (\u00a7\u00a7 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem sp\u00e4teren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverz\u00fcglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche M\u00e4ngel innerhalb von 7 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare M\u00e4ngel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Vers\u00e4umt der K\u00e4ufer die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Untersuchung und\/oder M\u00e4ngelanzeige, ist unsere Haftung f\u00fcr den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgem\u00e4\u00df angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.<\/div><div>(5) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, k\u00f6nnen wir zun\u00e4chst w\u00e4hlen, ob wir Nacherf\u00fcllung \u00a0durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien\u00a0Sache (Ersatzlieferung) leisten. Bei einem Verbrauchsg\u00fcterkauf obliegt dieses Wahlrecht dem\u00a0K\u00e4ufer. Dabei muss der K\u00e4ufer uns eine angemessene Frist zur Nacherf\u00fcllung gew\u00e4hren. Er\u00a0ist w\u00e4hrend der Nacherf\u00fcllung nicht berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom\u00a0Vertrag zur\u00fcckzutreten. Haben wir die Nachbesserung zweimal vergeblich versucht, so gilt\u00a0diese als fehlgeschlagen. Wenn die Nacherf\u00fcllung fehlgeschlagen ist, ist der K\u00e4ufer nach\u00a0seiner Wahl berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Unser\u00a0Recht, die Nacherf\u00fcllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt\u00a0unber\u00fchrt. Ist gegen\u00fcber Verbrauchern die eine Art der Nacherf\u00fcllung nach \u00a7 275 Absatz 1\u00a0ausgeschlossen oder k\u00f6nnen wir diese nach \u00a7 275 Absatz 2 oder 3 oder \u00a7 439 Absatz 4 Satz 1\u00a0verweigern, d\u00fcrfen wir die andere Art der Nacherf\u00fcllung nicht wegen Unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit\u00a0der Kosten nach \u00a7 439 Absatz 4 Satz 1 verweigern. Ist die andere Art der Nacherf\u00fcllung\u00a0wegen der H\u00f6he der Aufwendungen nach \u00a7 439 Absatz 2 oder Absatz 3 Satz 1\u00a0unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig, k\u00f6nnen wir den Aufwendungsersatz auf einen angemessenen Betrag\u00a0beschr\u00e4nken. Hierauf ist \u00a7 440 S. 1 BGB anzuwenden.<\/div><div>(6) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherf\u00fcllung davon abh\u00e4ngig zu machen, dass der \u00a0K\u00e4ufer den f\u00e4lligen Kaufpreis bezahlt. Der K\u00e4ufer ist jedoch berechtigt, einen im Verh\u00e4ltnis\u00a0zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zur\u00fcckzubehalten.<\/div><div>(7) Der K\u00e4ufer hat uns die zur geschuldeten Nacherf\u00fcllung erforderliche Zeit und Gelegenheit \u00a0zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Pr\u00fcfungszwecken zu \u00fcbergeben. Im Falle\u00a0der Ersatzlieferung hat uns der K\u00e4ufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen\u00a0Vorschriften zur\u00fcckzugeben. Die Nacherf\u00fcllung beinhaltet weder den Ausbau der\u00a0mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir urspr\u00fcnglich nicht zum Einbau\u00a0verpflichtet waren.<\/div><div>(8) Die zum Zweck der Pr\u00fcfung und Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, \u00a0insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und\u00a0Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Regelung, wenn\u00a0tats\u00e4chlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls k\u00f6nnen wir vom K\u00e4ufer die aus dem\u00a0unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Pr\u00fcf- und\u00a0Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war f\u00fcr den\u00a0K\u00e4ufer nicht erkennbar.<\/div><div>(9) In dringenden F\u00e4llen, z. B. bei Gef\u00e4hrdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr \u00a0unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiger Sch\u00e4den, hat der K\u00e4ufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und\u00a0von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer\u00a0derartigen Selbstvornahme sind wir unverz\u00fcglich, nach M\u00f6glichkeit vorher, zu\u00a0benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt w\u00e4ren, eine\u00a0entsprechende Nacherf\u00fcllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.<\/div><div>(10) Wenn die Nacherf\u00fcllung fehlgeschlagen ist oder eine f\u00fcr die Nacherf\u00fcllung vom K\u00e4ufer \u00a0zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften\u00a0entbehrlich ist, kann der K\u00e4ufer vom Kaufvertrag zur\u00fccktreten oder den Kaufpreis\u00a0mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein R\u00fccktrittsrecht.<\/div><div>(11) Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen \u00a0bestehen auch bei M\u00e4ngeln nur nach Ma\u00dfgabe von \u00a7 8 und sind im \u00dcbrigen ausgeschlossen.<\/div><h3>\u00a7 8 Sonstige Haftung<\/h3><div>(1) Soweit sich aus diesen AVB einschlie\u00dflich der nachfolgenden Bestimmungen nichts \u00a0anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und au\u00dfervertraglichen\u00a0Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.<\/div><div>(2) Auf Schadensersatz haften wir \u2013 gleich aus welchem Rechtsgrund \u2013 im Rahmen der \u00a0Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Bei einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit\u00a0haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschr\u00e4nkungen (zB Sorgfalt in eigenen\u00a0Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur<\/div><div>a) f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit,<\/div><div>b) f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren \u00a0Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf\u00a0deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall\u00a0ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden\u00a0Schadens begrenzt.<\/div><div>(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten auch bei \u00a0Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach\u00a0gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel\u00a0arglistig verschwiegen oder eine Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit der Ware \u00fcbernommen\u00a0haben und f\u00fcr Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/div><div>(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der K\u00e4ufer nur \u00a0zur\u00fccktreten oder k\u00fcndigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies\u00a0K\u00fcndigungsrecht des K\u00e4ufers (insbesondere gem. \u00a7\u00a7 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im\u00a0\u00dcbrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.<\/div><div>(5) Ferner haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen f\u00fcr sonstige Sch\u00e4den, die auf \u00a0vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren\u00a0gesetzlichen Vertretern oder unseren Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen. Soweit der\u00a0Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes er\u00f6ffnet ist, haften wir uneingeschr\u00e4nkt\u00a0nach dessen Vorschriften.<\/div><div>(6) Wir haften auch im Rahmen einer Beschaffenheits- und\/oder Haltbarkeitsgarantie, sofern \u00a0wir eine solche bez\u00fcglich des gelieferten Gegenstands abgegeben haben. Treten Sch\u00e4den ein,\u00a0die zwar darauf beruhen, dass die von uns garantierte Beschaffenheit oder Haltbarkeit fehlt\u00a0und treten diese Sch\u00e4den jedoch nicht unmittelbar an der von uns gelieferten Ware ein, so\u00a0haften wir hierf\u00fcr nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von unserer\u00a0Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie umfasst ist.<\/div><h3>\u00a7 9 Verj\u00e4hrung<\/h3><div>(1) Abweichend von \u00a7 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB betr\u00e4gt die allgemeine Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr \u00a0Anspr\u00fcche aus Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln ein Jahr ab Ablieferung, gegen\u00fcber Verbrauchern\u00a0zwei Jahre ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verj\u00e4hrung mit\u00a0der Abnahme.<\/div><div>(2) Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend \u00a0ihrer \u00fcblichen Verwendungsweise f\u00fcr ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen\u00a0Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), betr\u00e4gt die Verj\u00e4hrungsfrist gem\u00e4\u00df der\u00a0gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (\u00a7 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unber\u00fchrt bleiben\u00a0auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verj\u00e4hrung (insbes. \u00a7 438 Abs. 1 Nr. 1,\u00a0Abs. 3, \u00a7\u00a7 444, 445b BGB).<\/div><div>(3) Die vorstehenden Verj\u00e4hrungsfristen des Kaufrechts gelten auch f\u00fcr vertragliche und\u00a0au\u00dfervertragliche Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers, die auf einem Mangel der Ware\u00a0beruhen, es sei denn die Anwendung der regelm\u00e4\u00dfigen gesetzlichen Verj\u00e4hrung\u00a0\u00a0(\u00a7\u00a7 195, 199 BGB) w\u00fcrde im Einzelfall zu einer k\u00fcrzeren Verj\u00e4hrung f\u00fchren.\u00a0\u00a0Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers gem. \u00a7 8 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2(a) sowie nach dem\u00a0Produkthaftungsgesetz verj\u00e4hren jedoch ausschlie\u00dflich nach den gesetzlichen\u00a0Verj\u00e4hrungsfristen.<\/div><h3>\u00a7 10 Rechtswahl und Gerichtsstand<\/h3><div>(1) F\u00fcr diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem K\u00e4ufer gilt das Recht \u00a0der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts,\u00a0insbesondere des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Hildesheim.<\/div><div>(2) Wir sind jedoch in allen F\u00e4llen auch berechtigt, Klage am Erf\u00fcllungsort der \u00a0Lieferverpflichtung gem\u00e4\u00df diesen AVB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am\u00a0allgemeinen Gerichtsstand des K\u00e4ufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften,\u00a0insbesondere zu ausschlie\u00dflichen Zust\u00e4ndigkeiten, bleiben unber\u00fchrt.<\/div>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen \u00a7 1 Geltungsbereich, Form (1) F\u00fcr den zwischen Ihnen als K\u00e4ufer und uns als Verk\u00e4ufer abgeschlossenen Kaufvertrag\u00a0\u00fcber die Lieferung von Waren gelten die nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen \u00a0(AVB).(2) Die AVB gelten insbesondere f\u00fcr Vertr\u00e4ge \u00fcber den Verkauf und\/oder die Lieferung \u00a0beweglicher Sachen (\u201eWare\u201c), ohne R\u00fccksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder \u00a0bei [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":6,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":17,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"site-sidebar-layout":"no-sidebar","site-content-layout":"page-builder","ast-site-content-layout":"default","site-content-style":"default","site-sidebar-style":"default","ast-global-header-display":"","ast-banner-title-visibility":"","ast-main-header-display":"","ast-hfb-above-header-display":"","ast-hfb-below-header-display":"","ast-hfb-mobile-header-display":"","site-post-title":"disabled","ast-breadcrumbs-content":"","ast-featured-img":"disabled","footer-sml-layout":"","ast-disable-related-posts":"","theme-transparent-header-meta":"","adv-header-id-meta":"","stick-header-meta":"","header-above-stick-meta":"","header-main-stick-meta":"","header-below-stick-meta":"","astra-migrate-meta-layouts":"default","ast-page-background-enabled":"default","ast-page-background-meta":{"desktop":{"background-color":"var(--ast-global-color-4)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""},"tablet":{"background-color":"","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""},"mobile":{"background-color":"","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""}},"ast-content-background-meta":{"desktop":{"background-color":"var(--ast-global-color-5)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""},"tablet":{"background-color":"var(--ast-global-color-5)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""},"mobile":{"background-color":"var(--ast-global-color-5)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""}},"footnotes":""},"class_list":["post-15694","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lcn.eu\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/15694","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lcn.eu\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lcn.eu\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lcn.eu\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/6"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lcn.eu\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=15694"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lcn.eu\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/15694\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lcn.eu\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=15694"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}